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Allgemeine Geschäftsbedingungen von Frau Jutta Hülsmann

1. Geltungsbereich und anwendbares Recht

1.1. Frau Hülsmann bietet Stadtrundfahrten und Stadtrundgänge für Gruppen oder Einzelpersonen an. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) sind Vertragsbestandteil und gelten für alle Angebote und Leistungen sowie auch zukünftigen Rechtsgeschäfte zwischen Frau Jutta Hülsmann und dem Gast. Sie werden von dem Gast in vollem Umfang in der zum Zeitpunkt des Geschäftsabschlusses geltenden Fassung akzeptiert.

1.2. Von diesen Bedingungen abweichenden Regelungen, insbesondere auch Geschäftsbedingungen des Gastes, wird hiermit widersprochen.

1.3. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Die Anwendung der Gesetze und Übereinkommen des internationalen Kaufrechts (CISG)  ist ausgeschlossen.

1.4. Sollten aus irgendeinem Grund einzelne Bestimmungen der vorliegenden AGB unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt.

2. Vertragsschluss, Stellung eines Gruppenauftraggebers

2.1. Mit seiner Buchung, die schriftlich, per E-Mail oder über das Internet erfolgen kann, bietet der Gast bzw. der Auftraggeber Frau Hülsmann, den Abschluss eines Dienstleistungsvertrages auf der Grundlage der Leistungsbeschreibung für die jeweilige Führung und dieser Vertragsbedingungen verbindlich an.

2.2. Der Dienstvertrag über die Gästeführung kommt durch die Bestätigung zu Stande, welche Jutta Hülsmann vornimmt. Sie bedarf keiner bestimmten Form. Im Regelfall wird Jutta Hülsmann, ausgenommen bei sehr kurzfristigen Buchungen, dem Gast bzw. dem Auftraggeber eine schriftliche Ausfertigung der Buchungsbestätigung übermitteln. Bei verbindlichen telefonischen kurzfristigen Buchungen ist die Rechtswirksamkeit des Vertrages unabhängig vom Zugang der schriftlichen Ausfertigung der Buchungsbestätigung und einer etwa vereinbarten Vorauszahlung gegeben.

2.3. Erfolgt die Buchung durch einen in diesen Bedingungen als "Gruppenauftraggeber" bezeichneten Dritten, also eine Institution oder ein Unternehmen (Privatgruppe, Volkshochschule, Schulklasse, Verein, Busunternehmen, Reiseveranstalter, Incentive- oder Event-Agentur, Reisebüro), so ist dieser als alleiniger Auftraggeber Vertragspartner von Jutta Hülsmann im Rahmen des Vermittlungsvertrages im Rahmen des Dienstleistungsvertrages, soweit er nach den getroffenen Vereinbarungen nicht ausdrücklich als rechtsgeschäftlicher Vertreter der späteren Teilnehmer auftritt. Den Gruppenauftraggeber trifft in diesem Fall die volle Zahlungspflicht bezüglich der vereinbarten Vergütung oder eventueller Rücktrittskosten.

2.4. Ist ausdrücklich vereinbart, dass der Gruppenauftraggeber die Buchung als rechtsgeschäftlicher Vertreter der späteren Teilnehmer vornimmt, so hat er für sämtliche Verpflichtungen der späteren Teilnehmer unmittelbar persönlich einzustehen, soweit er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

3. Leistungen und Ersetzungsvorbehalt

3.1. Die geschuldete Leistung von Frau Hülsmann besteht aus der Durchführung der Gästeführung entsprechend der Leistungsbeschreibung und den zusätzlich getroffenen Vereinbarungen.

3.2. Soweit etwas anderes nicht ausdrücklich vereinbart ist, ist die Durchführung der Gästeführung nicht durch einen bestimmten Gästeführer geschuldet. Frau Hülsmann ist dementsprechend nicht verpflichtet, die Gästeführung persönlich durchzuführen.

3.3. Auch im Falle der Benennung oder ausdrücklichen Vereinbarung einer bestimmten Person des Gästeführers bleibt es vorbehalten, diesen im Falle eines zwingenden Verhinderungsgrundes (insbesondere wegen Krankheit) durch einen anderen, geeigneten und qualifizierten Gästeführer zu ersetzen.

3.4. Der Umfang der geschuldeten Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung und den zusätzlich getroffenen Vereinbarungen. Auskünfte und Zusicherungen Dritter (insbesondere Reisebüros, Beherbergungsbetriebe, Beförderungsunternehmen) zum Umfang der vertraglichen Leistungen, die im Widerspruch zur Leistungsbeschreibung oder den mit Jutta Hülsmann getroffenen Vereinbarungen stehen, sind nicht verbindlich.

3.5. Änderungen oder Ergänzungen der vertraglich ausgeschriebenen Leistungen bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.

3.6. Änderungen wesentlicher Leistungen, die von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages abweichen, die nach Vertragsabschluss notwendig werden (insbesondere auch Änderungen im zeitlichen Ablauf der Führung) und vom Gästeführer nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Führung nicht beeinträchtigen.

3.7. Angaben zur Dauer von Führungen sind Circa-Angaben.

4. Preise, Zahlung, maximale Teilnehmerzahl

4.1. Die vereinbarten Preise schließen die Durchführung der Gästeführung und zusätzlich ausgeschriebener oder vereinbarter Leistungen ein.

4.2. Eintrittsgelder, Verpflegungskosten sowie Beförderungskosten mit öffentlichen und privaten Verkehrsmitteln, Stadtpläne, Prospekte, Museumsführer, Kosten von Führungen innerhalb von dem Rahmen der Gästeführungen besuchter Sehenswürdigkeiten sind nur dann im vereinbarten Preis eingeschlossen, wenn sie unter in der Leistungsbeschreibung der Gästeführung ausdrücklich aufgeführt oder zusätzlich vereinbart sind.

4.3. Bei Anfang und/oder Ende der Führung außerhalb der Hamburger Innenstadt hat Frau Hülsmann bzw. der sie vertretende Gästeführer Anspruch auf Erstattung der Fahrtkosten und Abdeckung des zusätzlichen Zeitaufwands.

4.4. Soweit nicht etwas anderes, insbesondere im Hinblick auf eine Anzahlung, vereinbart ist, ist die vereinbarte Vergütung mit Beginn der Gästeführung in bar zahlungsfällig. Schecks oder Kreditkarten werden nicht akzeptiert.

4.5. Soweit Frau Hülsmann bzw. der sie vertretende Gästeführer zur Erbringung der vereinbarten Leistungen bereit und in der Lage ist und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Gastes bzw. des Auftraggebers begründet ist, besteht ohne vollständige Bezahlung vor Beginn der Führung kein Anspruch auf die vereinbarten Leistungen.

4.6. Die maximale Teilnehmerzahl pro Gästeführer beträgt bei Stadtführungen 25 Personen (auch bei kombinierten Busrundfahrten/Fußführungen).

4.7. Überschreitet die Zahl der zur Führung erscheinenden Teilnehmer eine vereinbarte Zahl oder, ohne ausdrückliche anderweitige Vereinbarung, die Zahl von 25 Personen pro Gästeführer, so ist Jutta Hülsmann berechtigt, einen weiteren Gästeführer hinzuzuziehen. Dieser weitere Gästeführer ist unabhängig davon, um wie viele Personen die vereinbarte Teilnehmerzahl überschritten wurde, entsprechend den gültigen Vergütungssätzen vollständig zu vergüten. Es liegt im Ermessen des ursprünglichen und des hinzugezogenen Gästeführers, die Gruppe aufzuteilen. Kann bei Überschreitung der vereinbarten Personenzahl ein weiterer Gästeführer nicht gefunden werden, so hat Frau Hülsmann einen Vergütungsanspruch in Höhe des zweifachen Satzes gemäß der geltenden Vergütungsregelung.

4.8. Kann bei Feststellung einer Überschreitung der vereinbarten Teilnehmerzahl im Vorfeld nach Mitteilung des Gastes/Auftraggebers an Jutta Hülsmann mangels Verfügbarkeit kein weiterer Gästeführer gefunden werden, so hat Frau Hülsmann einen Vergütungsanspruch in Höhe des anderthalbfachen Satzes gemäß der geltenden Vergütungsregelung.

5. Nichtinanspruchnahme von Leistungen

5.1. Nimmt der Gast bzw. der Auftraggeber die vereinbarten Leistungen, ohne dass dies von Jutta Hülsmann zu vertreten ist, ganz oder teilweise nicht in Anspruch, obwohl Frau Hülsmann bzw. der sie vertretende Gästeführer zur Leistungserbringung bereit und in der Lage ist, so besteht kein Anspruch auf Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen.

5.2. Für die vereinbarte Vergütung gilt die gesetzliche Regelung (§ 615 S. 1 und 2 BGB):

a) Die vereinbarte Vergütung ist zu bezahlen, ohne dass ein Anspruch auf Nachholung der Gästeführung besteht.

b) Frau Hülsmann hat sich jedoch auf die Vergütung ersparte Aufwendungen anrechnen zu lassen sowie eine Vergütung, die sie durch eine anderweitige Verwendung der vereinbarten Dienstleistungen erlangt oder zu erlangen böswillig unterlässt.

6. Kündigung, Rücktritt und Umbuchung durch den Gast, bzw. den Auftraggeber

6.1. Der Gast bzw. der Auftraggeber kann den Auftrag für Stadtführungen bis einschließlich dem vierten Arbeitstag vor dem vereinbarten Termin kostenfrei kündigen. Die Kündigung ist möglich per E-Mail oder Kontaktformular.

6.2. Im Falle einer späteren Kündigung wird eine Ausfallvergütung i.H.v. 90% der vereinbarten Vergütung fällig. Die Regelung in Ziff. 5.2. gilt entsprechend. Frau Hülsmann stellt in diesem Fall die Ausfallvergütung dem Gast bzw. Gruppenauftraggeber direkt in Rechnung.

6.3. Dem Gast bzw. dem Auftraggeber bleibt es vorbehalten, Frau Hülsmann nachzuweisen, dass ihr kein oder ein wesentlich geringerer Ausfall entstanden ist als die berechnete Pauschale.

6.4. Umbuchungen (Änderungen von Termin, Uhrzeit, Führungsverlauf und sonstigen wesentlichen Leistungen und Modalitäten der Gästeführung) sind bis zum vierten Arbeitstag vor dem vereinbarten Termin kostenfrei möglich. Danach können Änderungen nur durch Kündigung nach den vorstehenden Bedingungen und anschließender Neubuchung erfolgen. Eine Neubuchung ist erst nach einer Rückbestätigung durch Jutta Hülsmann entsprechend den Regelungen in diesen AGB gültig.

7. Haftung von Jutta Hülsmann und des Gästeführers.

7.1. Frau Hülsmann haftet nicht bei leicht fahrlässig verursachten Sach- oder Vermögensschäden. Dies gilt nicht bei der Verletzung einer Pflicht, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Beachtung der Gast bzw. der Auftraggeber regelmäßig vertrauen kann; in diesem Fall beschränkt sich die Haftung von Frau Hülsmann für leicht fahrlässig verursachte Sach- oder Vermögensschäden auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden.

7.2. Frau Hülsmann haftet nicht für Leistungen, Maßnahmen oder Unterlassungen von Verpflegungsbetrieben, Einrichtungen, Trägern von Sehenswürdigkeiten oder sonstigen Angeboten, die im Rahmen der Führung besucht werden, es sei denn, dass für die Entstehung des Schadens eine schuldhafte Pflichtverletzung von Frau Hülsmann ursächlich oder mitursächlich war.

8. Führungszeiten, Obliegenheiten des Gastes

8.1. Der Gast bzw. der Gruppenauftraggeber ist gehalten, bei der Buchung oder rechtzeitig vor dem vereinbarten Termin der Führung eine Mobilfunknummer anzugeben, unter der mit ihnen im Falle außergewöhnlicher Ereignisse Kontakt aufgenommen werden kann. Jutta Hülsmann wird dem Gast bzw. einer benannten Person im Regelfall ebenfalls eine entsprechende Mobilfunknummer mitteilen.

8.2. Vereinbarte Führungszeiten sind pünktlich einzuhalten. Sollte sich der Gast verspäten, so ist er verpflichtet, diese Verspätung Frau Hülsmann bzw. dem sie vertretende  Gästeführer spätestens bis zum Zeitpunkt des vereinbarten Beginns der Führung mitzuteilen und den voraussichtlichen Zeitpunkt des verspäteten Eintreffens zu benennen. Frau Hülsmann bzw. der sie vertretende Gästeführer kann einen verspäteten Beginn der Führung ablehnen, wenn die Verschiebung objektiv unmöglich oder unzumutbar ist, insbesondere wenn dadurch Folgeführungen oder anderweitige zwingende geschäftliche oder private Termine nicht eingehalten werden können. Verschiebungen von mehr als 60 Minuten berechtigen Frau Hülsmann bzw. den sie vertretenden Gästeführer generell zur Absage der Führung. Der Vergütungsanspruch bleibt bestehen. Die Regelung in Ziffer 6. gilt entsprechend. Frau Hülsmann stellt in diesem Fall die Vergütung dem Gast bzw. Gruppenauftraggeber direkt in Rechnung.

8.3. Beginnt die Führung durch Umstände, die Jutta Hülsmann und/oder der sie vertretende Gästeführer nicht zu vertreten hat, verspätet, so besteht grundsätzlich kein Anspruch auf eine Verlängerung der Führungszeit. Bei verspätetem Eintreffen der Gruppe muss zwischen den Vertragsparteien vereinbart werden, ob die Führung entsprechend gekürzt, oder – falls Frau Hülsmann und/oder der sie vertretende Gästeführer nicht anderen Verpflichtungen nachkommen muss – die ursprünglich vereinbarte Dauer der Führung eingehalten werden soll. In diesem Fall errechnet sich die Vergütung nach dem Zeitraum, der sich aus der Wartezeit und der tatsächlichen Dauer der Führung zusammensetzt.

8.4. Der Gast bzw. der Beauftragte des Gruppenauftraggebers ist verpflichtet, etwaige Mängel der Führung und der vereinbarten Leistungen sofort gegenüber Frau Hülsmann und/oder dem sie vertretenden Gästeführer anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Etwaige sich aus mangelhaften oder unvollständigen Leistungen von Frau Hülsmann oder dem sie vertretenden Gästeführer ergebenden Ansprüche entfallen nur dann nicht, wenn diese Rüge unverschuldet unterbleibt.

8.5. Zu einem Abbruch bzw. einer Kündigung der Führung nach Beginn der Führung sind der Gast bzw. der Auftraggeber nur dann berechtigt, wenn die  Durchführung der Gästeführung erheblich mangelhaft ist und diese Mängel trotz entsprechender Mängelrüge nicht abgestellt werden. Im Falle eines nicht gerechtfertigten Abbruchs bzw. einer Kündigung besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.

8.6. Kombinierte Bus-/Fußführungen können nur in Bussen mit funktionierendem Mikrofon und Reiseleiter-Sitzplatz durchgeführt werden. Andernfalls ist Frau Hülsmann bzw. der sie vertretende Gästeführer berechtigt, den Auftrag bei Fortbestand seines Vergütungsanspruchs (Ziff. 6.2. gilt entsprechend) abzulehnen.

9. Zugänglichkeit örtlicher Sehenswürdigkeiten und deren Sonderregelungen

9.1. Jutta Hülsmann hat keinen Einfluss auf Einlasszeiten örtlicher Sehenswürdigkeiten. Die in der Jutta Hülsmann-Auftragsbestätigung genannte Uhrzeit gilt daher lediglich für den Führungsbeginn. Sie garantiert NICHT den Einlass zu einer Sehenswürdigkeit zum genannten Zeitpunkt.

9.2. Des Weiteren hat Jutta Hülsmann keinen Einfluss auf die generelle Zugänglichkeit von Museen und öffentlichen Gebäuden, insbesondere Kirchen an Sonn- und Feiertagen (bspw. Schließung wg. Gottesdiensten, Sonderveranstaltungen etc.).

10. Verjährung

10.1. Vertragliche Ansprüche des Gastes bzw. des Auftraggebers gegenüber dem Gästeführer oder Jutta Hülsmann aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit einschließlich vertraglicher Ansprüche auf Schmerzensgeld, die auf deren fahrlässiger Pflichtverletzung oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, verjähren in nach den allgemeinen gesetzlichen Vorschriften. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Gästeführers bzw. von Jutta Hülsmann oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von deren gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

10.2. Alle übrigen vertraglichen Ansprüche verjähren in einem Jahr.

10.3. Die Verjährung nach den vorstehenden Bestimmungen beginnt jeweils mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gast bzw. der Auftraggeber von Umständen, die den Anspruch begründen und dem Gästeführer bzw. Jutta Hülsmann als Schuldner Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste.

11. Aufrechnungsverbot

Gegen Ansprüche von Frau Hülsmann kann der Gast bzw. Auftraggeber nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Gastes oder Auftraggebers unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt.

12. Datenschutz und Privatsphäre

Frau Hülsmann hält sich im Umgang mit den persönlichen Daten des Kunden an alle Bestimmungen des Datenschutzgesetzes. Die Einzelheiten zu der Nutzung der Daten finden sich in der Datenschutzerklärung.

13. Rechtswahl und Gerichtsstand

13.1. Auf das gesamte Vertrags- und Rechtsverhältnis zwischen Jutta Hülsmann und dem Gast bzw. Auftraggeber sowie zwischen dem Gästeführer und dem Gast bzw. Auftraggeber findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

13.2. Ist der Kunde ein Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland, so ist Hamburg Erfüllungsort und Gerichtsstand.

13.3. Im Übrigen, insbesondere bei Verträgen mit Verbrauchern, bestimmt sich der Gerichtsstand nach den allgemeinen gesetzlichen Regelungen.

 

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Verbraucherinformationen:

Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Händlern im Zusammenhang von Online-Kaufverträgen oder Online-Dienstleistungsverträgen können über eine Online-Plattform beigelegt werden. Nachstehend finden Sie den entsprechenden Link zur Plattform der Europäischen Komission zur außergerichtlichen Klärung von Online-Streitigkeiten (sog. "OS-Plattform") gemäß der EU-Verordnung Nr. 524/2013: http://ec.europa.eu/consumers/odr.

Zur Teilnahme an diesem Schlichtungsverfahren sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.